Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.
Mittwoch, 7. Januar 2026
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Sonntag, 28. Juli 2024
Verleumdung besteht, genauso wie Beleidigung und üble Nachrede auch, in einer entweder verbalen, schriftlichen und grafischen Äußerung.
Verleumdung im Internet
Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung
Online verbreiten sich Verleumdungen noch viel schneller und unkontrollierter als offline. Ein einfacher Post auf Facebook, Instagram oder Twitter, in dem bewusst eine Lüge über eine weitere Person verbreitet wird, kann sich in Sekundenschnelle verbreiten – und ist oft nur sehr schwer endgültig löschbar. Das äußert sich auch in der Höhe der Strafe: Geschieht die Verleumdung öffentlich oder wird sie, wie z.B. im Internet schriftlich verbreitet, kann die Bestrafung höher ausfallen.
Auf den ersten Blick gleichen sich die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung.
In beiden Fällen geht es darum, dass jemand eine nicht zu beweisende Tatsachenbehauptung über eine dritte Person äußert, die darauf abzielt, die kommentierte Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Zusammenfassend gesagt: Eine Tatsache – die in irgendeiner Weise negativ ist – wird über eine weitere Person verbreitet und diese Tatsache kann nicht bewiesen werden.
Anders als bei der üblen Nachrede weiß der oder die Verbreiter*in der Tatsache allerdings bei der Verleumdung ganz genau, dass es sich um die Unwahrheit handelt. Es wird bewusst eine Lüge über eine andere Person verbreitet, die darauf abzielt, die andere Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Die bloße Übertreibung oder die Äußerung einer Meinung sind keine Bestandteile von Verleumdung.
Es geht immer um die bewusste Verbreitung falscher Tatsachen – die bewusste Verbreitung von Lügen. Dabei muss die Lüge von dem oder der Verbreiter*in nicht eigens erfunden werden. Auch das bewusste Weitergeben einer Lüge ist schon Verleumdung.
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Donnerstag, 19. November 2020
Dirk Massat - Reputationmanager: Verleumdungen im Internet keine Chance geben
Ein guter Ruf im Internet ist in Zeiten des Web 2.0 wichtiger denn je, die Online Reputation ist relevant für alle Lebensbereiche. Potenzielle Kunden, Patienten und Mandanten informieren sich im Internet über Dienstleistungen und Produkte, Firmen und deren Reputation.
Positive Einträge in Foren, Blogs und Bewertungsportalen wirken sich geschäftsstärkend aus und helfen Ihnen, neue Kunden zu gewinnen und mehr Umsätze zu generieren.
Bewertungen, die gegen Google-Richtlinien / Verhaltenskodex verstoßen...
Darum ist es wichtig, dass Sie Verleumdungen im Internet keine Chance geben und aktiv gegen Cyber-Mobbing oder üble Nachrede vorgehen. Greifen Sie ein, steuern Sie selbst Ihre Online-Reputation – und sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz!
Sie wollen gegen unwahre rufschädigende Tatsachenbehauptungen vorgehen, die bei Google als Suchergebnisse erscheinen? Sie möchten Informationen nachhaltig aus dem Internet entfernen und sind auf der Suche nach dem besten Weg?
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